Stand 01.01.2022

 

Kaufabschluss

Verkäufe und Vereinbahrungen sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Mündlich getroffene Vereinbahrungen und getätigte Verkäufe bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. In jedem Falle gilt nur unsere Auftragsbestätigung, auch wenn vom Besteller andere Einkaufsbedingungen vor oder nach dieser Bestätigung vorgeschrieben werden. Sondervereinbahrungen bedürfen immer unserer schriftlichen Bestätigung. Skizzen, Zeichnungen oder Muster, die Angeboten beigefügt oder dem Interessenten persönlich ausgehändigt wurden, bleiben unser Eigentum. Hier behalten wir uns das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen sofort an uns zurückzugeben.      Hinweis auf 'nur Lieferung' beachten!

Preise

Die angegebenen Preise sind freibleibend und gelten ab Werk Bürstadt, ausschließlich Verpackung, Zoll und Versicherung. In jedem Falle sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise bindend. Sie haben nur Gültigkeit für den jeweils abgeschlossenen Auftrag zuzügl. der am Liefertage gültigen Mehrwertsteuer.

Verpackung/
Leistung

Sie wird selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen.
Abrechnung erfolgt je nach Auftragsgröße und/oder Teilabschnitten nach Aufwand.

Lieferung

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Fälle, die ohne unser Verschulden auftreten, können die angegebenen Lieferzeiten entsprechend Verlängern oder uns von der Lieferverpflichtung entbinden. Dazu gehören höhere Gewalt oder dieser gleichstehende Umstände, nicht rechtzeitiger Eingang von Roh-, Hilfsstoffen und evtl. unvorhergesehene Ausfälle in der Produktion. Wird eine Lieferung auf Jahresabruf vereinbart, dann ist die Ware spätestens 12 Monate ab Bestellung gerechnet abzunehmen. Wir sind berechtigt Rechnungserstellungen vorzunehmen, auch wenn der Abruf vom Besteller noch nicht vollständig vorgenommen wurde.
Wenn erteilte Aufträge sistiert oder annuliert werden, dann ist der Besteller verpflichtet, die bis zu diesem Datum angelaufenen Fertigungsmengen zu übernehmen bzw. einen Pauschalbetrag zu bezahlen.

Versand

Liegt eine Versandvorschrift des Bestellers nicht vor, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen.
In jedem Falle erfolgt die Lieferung der Ware auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

Zahlungsbedingungen

Die Berechnung erfolgt in EURO. Zahlungen sind zu leisten 8 Tage ab Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto, oder 30 Tage netto. Für Aufträge über EUR 8.000,- gelten folgende Bedingungen: Je 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 1/3 bei halber Lieferzeit jeweils innerhalb 5 Tage ohne Abzug, der Rest nach Lieferung innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tage ohne Abzug.
Abrufaufträge über EUR 8.000,- ist 1/3 der gesamten Jahresbestellsumme nach unserer Auftragsbestätigung innerhalb von 8 Tagen gegen Bankbürgschaft fällig. Die Depot- und Spesenkosten hierfür werden vom Besteller übernommen.
Die Zahlungen der weiteren Abrufmengen erfolgen nach Losgrößen.
Zwischenrechnungen werden dem Fertigungsstand angepasst und zur Zahlung ausgestellt.
Die Annahme von Wechseln, bei vorheriger schriftlicher Vereinbahrung, erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung, Versteuerung und Einziehung trägrt der Auftraggeber. Wenndas vorgeschriebene Zahlungsziel überschritten wird, müssen wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten, die den z.Zt. berechneten Bankzinsen für Kontokorrentkredite entsprechen. Wenn die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet ist, sei es durch Umstände, die uns erst nach Abschluß des Kaufvertrages bekannt werden, dann sind sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Wir sind dann berechtigt sofort Sicherheiten zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Unternehmen im Struckturwandel bzw. Umfirmierung sowie bei Erstbestellungen ist die Zahlungsleistung im Vorraus fällig.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Schuldet der Käufer aus sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns noch etwas oder entsteht für uns noch eine neue Forderung gegen ihn, so bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung auch der anderen Forderungen bestehen, geht also erst mit völligem Kontoausgleich auf den Käufer über.
Die gelieferten Waren dürfen vom Käufer im normalen Geschäftsgang veräußert, jedoch nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme der Ware muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Kunde unsere Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche an der Veräußerung an uns ab. Die Forderung aus dem Weiterverkauf tritt daher an die Stelle der Vorbehaltsware, ohne daß es besonderer Erklärungen hierfür bedarf. Auf unser Verlangen gibt der Käufer die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus.

Beanstandungen

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nachweisbar innerhalb 8 Tagen schriftlich nach Erhalt der Ware erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen geben wir Ersatz bzw. erteilen wir Gutschrift, wenn die reklamierte Ware in unserem Werk eingegangen ist. Schadensersatzansprüche jeder Art, die über den reinen Warenwert hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.

Anerkennung

Bei Nichtbeantwortung oder Stillschweigen anerkennt der Besteller vorbehaltslos unsere vorbeschriebene Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Erfüllungsort und
Gerichtsstand

Für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Erfüllungsort Bürstadt und der Gerichtsstand Lampertheim bzw. Darmstadt.

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